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Gründungsplanung Verein

Gründungsplanung

24.04.2019

Gründungsplanung für den Verein (e.V.)

Gute Planung ist das A und O

Es gibt viel zu tun, wenn Sie einen Verein gründen und ihn ins Vereinsregister eintragen wollen.

Eine rechtssichere Satzung ist dabei die wichtigste Grundlage. Aber auch weitere Formalitäten sind zu beachten. Sie sollten mindestens sieben Gründungsmitglieder zusammentrommeln. Sie sollten eine Gründungsversammlung abhalten und ein Protokoll erstellen. Und Sie müssen den Verein beim Amtsgericht anmelden, damit er ins Vereinsregister eingetragen werden kann.

Wenn Ihr Verein auch von ein paar Steuervorteilen profitieren soll, sollten Sie zusätzlich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen.

Inhalt

Schritte für die erfolgreiche Gründung

Vorteile eines eingetragenen Vereins (e.V.)

Nebenzweckprivileg des Vereins

Gemeinnützigkeit: Steuergeschenke vom Staat

5 Schritte für die erfolgreiche Gründung

Um nichts zu vergessen, nachfolgend noch einmal die wichtigsten Punkte:

  • Sieben oder mehr Personen als Gründungsmitglieder (wenn Verein bei Gründung eintragungsfähig sein soll)
  • Entwurf einer Vereinssatzung ausarbeiten
  • Gründungsversammlung organisieren und Protokoll führen (im Rahmen der Veranstaltung beschließen die Gründer die Satzung und wählen den Vorstand)
  • Vorstände gehen in vertretungsberechtigter Anzahl zum Notar und melden dann den Verein beim Amtsgericht (Registergericht) an
  • Gemeinnützigkeit vom Finanzamt feststellen lassen

Vorteile eines eingetragenen Vereins (e.V.)

Ein eingetragener Verein (e.V.) hat Vorteile: Die Eintragung signalisiert, dass der Verein eine rechtlich eigenständige Einheit ist (sog. Rechtsfähigkeit). Er ist damit selbstständig Träger von Rechten und Pflichten. Er kann unter seinem Vereinsnamen klagen und verklagt werden. Will der Verein zum Beispiel ein Gebäude kaufen, kann er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Das ist bei einem nicht rechtsfähigen Verein nicht so einfach möglich. Auch wenn er als Arbeitgeber Personal beschäftigen oder ein Konto eröffnen möchte, ist das für einen eingetragenen Verein leichter. Zudem gibt es Unterschiede bei der Haftung der für den Verein Handelnden.

Nebenzweckprivileg des Vereins

Der Ziel des (eingetragenen) Vereins darf nicht primär auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein. Er darf nicht unternehmerisch am Markt auftreten. Er soll vorrangig ideelle Zwecke verfolgen. Viele Vereine müssen aber in gewissem Umfang Geld verdienen, um das Vereinsleben finanzieren zu können. Nicht immer reichen Spenden und Mitgliedsbeiträge aus. Vereine organisieren deshalb zum Beispiel Veranstaltungen oder besitzen Vereinsgaststätten.

Deshalb ist anerkannt, dass auch ein eingetragener Verein in gewissem Umfang wirtschaftlich aktiv werden kann. Die unternehmerischen Aktivitäten dürfen jedoch nur Nebenzweck sein (sog. Nebenzweckprivileg).

Gemeinnützigkeit: Steuergeschenke vom Staat

Ein eingetragener Verein (e.V.) ist nicht automatisch auch ein gemeinnütziger Verein. Für die Feststellung der Gemeinnützigkeit muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

Nach dem Gesetz (§ 52 Abgabenordnung) verfolgt ein Verein dann gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Vorteile der Anerkennung

Vereine genießen steuerliche Vergünstigungen, wenn die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wird. Zudem profitieren Förderer eines Vereins durch die Möglichkeit des Spendenabzugs (Sonderausgabe in Einkommenssteuererklärung).

Vorteile der Gemeinnützigkeit für den Verein sind insbesondere:

  • Steuerbefreiungen und steuerliche Ermäßigungen (z.B. bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer)
  • Begünstigungen in der Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz, Zweckbetriebe)
  • Möglichkeit Spendenbescheinigungen auszustellen (Geld- Sachspenden, Mitgliedschaftsbeiträge)
  • Befreiung von den Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister

Gut zu wissen

Auch ein nicht eingetragener Verein kann die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei