Sie kommen mit Ihren Koffern an den Flughafen, freuen sich auf Ihren anstehenden Urlaub und am Flughafen hebt kein Flugzeug ab. Was können Sie tun? Was kriegen Sie erstattet?
Zuerst müssen Sie differenzieren, ob Sie nur einen Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben.
Bei einer reinen Flugbuchung erhält jeder Passagier nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung. Diese ist je nach Strecke und Verspätung gestaffelt. Die Fluggesellschaft schuldet diese Entschädigung aber nicht, wenn ein "außergewöhnlicher Umstand" zu der Flugverspätung bzw. zur Flugannulierung geführt hat. Dies dürfte bei einem Umstand, der nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt, der Fall sein. Allerdings muss die Airline für eine adäquate Beförderung sorgen, notfalls auch eine Möglichkeit zur Übernachtung organisieren. Sollte die Airline ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, können Sie sich eine Beförderung oder ein Hotelzimmer selber organisieren, und sich die Kosten erstatten lassen. Die Alternativen müssen verhältnismäßig sein.
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden eine alternative Beförderungsmöglichkeit anzubieten. Sollte durch die Verzögerung der Urlaub verkürzt werden müssen, haben Sie auch Anspruch auf anteilige Minderung des Reisepreises.