Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Autoreperatur

Eigenreparatur

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Eigenreparatur".

Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Reparaturkosten aus, wenn er das Auto nicht reparieren lässt oder es selbst repariert?

Ja. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein Auto reparieren zu lassen. Um an die Geldleistung zu kommen, muss man der Versicherung ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag vorlegen. Man erhält dann den dort ausgewiesenen Betrag erstattet. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nicht ersetzt, da diese bei der fehlenden oder selbst durchgeführten Reparatur auch nicht angefallen ist. Man erhält hier den sogenannten fiktiven Reparaturschaden erstattet.

Bekommt man während der Zeit der Eigenreparatur auch eine Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der man sein Auto nicht nutzen kann?

Grundsätzlich schon, wenn man für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Bei der Bemessung ist die im Sachverständigengutachten festgestellte voraussichtliche Reparaturdauer heranzuziehen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei