Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Ist Ihre Pflichtteilnahme am "Erste Hilfe-Kurs" für die Erlangung Ihrer Fahrerlaubnis schon einige Zeit her oder Sie fühlen sich unsicher, dann machen Sie einen Auffrischungskurs! Auch Sie wären in der Situation des Unfallopfers froh, wenn Ihnen jemand zur Seite steht, der weiß, was er tut! Aber denken Sie daran: Sie müssen die erforderliche und zumutbare Hilfe leisten, nicht nur irgendeine.
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Grundsätzlich ja. Jeder ist zu Erste-Hilfe-Maßnahmen verpflichtet, wenn er sich nicht selbst oder andere dabei unzumutbar schadet.
0800 3746-555 gebührenfrei