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Fahrverbot

Fahrverbot

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Fahrverbot".

Von wem wird ein Fahrverbot angeordnet?

Das Fahrverbot wird entweder durch die Verwaltungsbehörde oder das Strafgericht für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten angeordnet.

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Wird die Fahrerlaubnis bei einem Fahrverbot entzogen?

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, darf aber für einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Jedoch wird der Führerschein eingezogen.

Was gilt, wenn ein Strafrichter das Fahrverbot nach einer Straftat ausgesprochen hat?

Diese Nebenstrafe wirkt dann sofort nach Rechtskraft des Urteils. Dies gilt auch für Ersttäter.

Ist es nach Ende des Verbotszeitraumes für das Fahrverbot erforderlich, die Aushändigung des Führerscheins zu beantragen?

Es braucht nichts beantragt zu werden, sondern der Führerschein muss lediglich wieder abgeholt werden.

Wann endet das Fahrverbot?

Das Fahrverbot endet erst mit dem Ablauf der Fahrverbotsfrist und der Aushändigung des Führerscheines durch die Verwaltungsbehörde. Deswegen niemals bereits zu diesem Zweck schon mit dem Auto vorfahren, um den Führerschein abzuholen!

Wann erlischt die Fahrerlaubnis endgültig?

Nach Einziehung des Führerscheins erlischt die Fahrerlaubnis endgültig. Ein bloßes Fahrverbot führt dagegen nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheines durch die Polizei?

Sicherstellung erfolgt, wenn der Führerschein freiwillig herausgegeben wird, Beschlagnahme hingegen, wenn der Inhaber sich nicht freiwillig zur Herausgabe bereit findet.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei